Krankenversicherung
Die Krankenkasse lehnt die Übernahme der Kosten für ein von Ihnen beantragtes Hilfsmittel, wie z.B. einen schwenkbaren Autositz, einen Elektrorollstuhl, einen zweiten Rollstuhl oder eine zweite Sitzschale für Ihr Kind ab.
Sie erhalten nur den Festbetrag, obwohl das notwendige Hilfsmittel (z.B. digitale Hörgeräte) erheblich teurer ist.
Ihnen wird mit Hinweis auf die Kosten ein anderes als das von Ihnen beantragte Hilfsmittel bewilligt. Beispiel: Bewilligt wird Ihnen ein Rollstuhl mit einer Geschwindigkeit von 6 km/h, obwohl Sie ein Rollstuhl mit 10 km/h beantragt haben. Bewilligt wird ein Mobilitätstraining, obwohl Sie einen Blindenführhund beantragt haben.
Die Kosten für die in der Vergangenheit von der Krankenkasse bewilligten Inkontinenzhilfen werden nicht länger von dieser bewilligt. Die Krankenkasse verweist Sie auf ihren neuen Vertragspartner und erklärt, Sie müssten zuzahlen, wenn Sie weiterhin die früheren Inkontinenzhilfen haben möchten