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Regelbedarfe werden 2014 angehoben
Zum 1. Januar 2014 erhöhen sich die Regelbedarfsstufen um 2,27 Prozent. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Anhebung der Regelbedarfssätze führt ebenfalls zu einer Erhöhung der zuerkannten Mehrbedarfe. Schwerbehinderte Grundsicherungsempfänger nach dem SGB XII, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“ enthält, können einen Mehrbedarf von 17 % ihrer Regelbedarfsstufe erhalten. Für behinderte Leistungsempfänger, die Eingliederungshilfe in Form von Hilfen zu einer Schulbildung, beruflichen Ausbildung oder sonstigen Ausbildung erhalten, beträgt der Mehrbedarf 35 % ihrer Regelbedarfsstufe.
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