Archiv Mitteilungen

Assistenz für gehörlos/blinde Menschen in NRW als Leistung der Krankenkassen

29.10.2012

Gehörlos/blinde Menschen benötigen bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung in der Regel eine qualifizierte Assistenz für die Kommunikation, bei der Orientierung und der Mobilität. Diese  sog. Taubblinden-Assistenz kann in NRW jetzt über die Krankenkassen abgerechnet werden.

Nordrhein-Westfalen ist das erste und bisher einzige Bundesland mit einer solchen Einigung. Die berufliche Interessenvertretung der AssistentInnen, der Taubblinden-Assistenten-Verband e. V., weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Mitglieder des Verbandes mit anerkannter einschlägiger Ausbildung mit den Krankenkassen in NRW abrechnen dürfen. Hintergrund: Der Vertrag wurde von den Krankenkassen ausschließlich mit dieser Gruppierung ausgehandelt. Neue Mitglieder heißt der Verband herzlich willkommen.

Weitere Informationen zu dem Verband unter: http://www.tba-verband.de/home.html