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Einige neue Gesetze und gesetzliche Änderungen ab 01.01.12

29.12.2011

Familienpflegezeitgesetz:

Beschäftigte können zur Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50% erhalten die Beschäftigten weiterhin 75% des letzten Bruttoeinkommens.Später müssen sie dann wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75% des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Höhere Regelsätze

Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung erhalten im Jahr 2012 durchschnittlich zehn Euro mehr. Für Ledige und Alleinerziehende steigt der monatliche Regelsatz von 364 auf 374 Euro. Ehegatten bekommen statt 328 künftig 337 Euro. Volljährige ohne eigenen Haushalt erhalten 299 statt 291 Euro. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bleiben die Sätze gleich, Kleinkinder bis sechs Jahre bekommen statt 215 künftig 219 Euro monatlich. 

Betreuung nach einem Klinikaufenthalt

Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Krankenkassen müssen für ein vernünftiges Entlassmanagement künftig enger zusammenarbeiten. Leistungen wie häusliche Krankenpflege oder Leistungen der Pflegeversicherung werden Teil des unmittelbaren Anspruchs auf Krankenhausbehandlung.

Kinderbetreuungskosten leichter absetzbar

Im Zuge der Steuervereinfachung können Eltern ab Januar Betreuungskosten für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr leichter absetzen. Der bisher erforderliche Nachweis persönlicher Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern, wie zum Beispiel Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Krankheit oder Behinderung entfällt. Bei volljährigen Kindern, für die Kindergeld und Kinderfreibeträge beantragt werden, entfällt künftig die Einkünfte- und Bezügegrenze.

Höhere Regelsätze

Bezieher der Grundsicherung erhalten im Jahr 2012 durchschnittlich zehn Euro mehr. Für Ledige und Alleinerziehende steigt der monatliche Regelsatz von 364 auf 374 Euro. Ehegatten bekommen statt 328 künftig 337 Euro. Volljährige ohne eigenen Haushalt erhalten 299 statt 291 Euro. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bleiben die Sätze gleich, Kleinkinder bis sechs Jahre bekommen statt 215 künftig 219 Euro monatlich.

Rente mit 67

Zukünftig erreichen alle ab 1964 Geborenen das Rentenalter erst mit 67 Jahren. Für alle ab 1947 geborenen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise bis zum Jahrgang 1958 um einen Monat, danach um zwei Monate pro Jahrgang.

Höhere Altersgrenzen für Rentenverträge

Alle nach dem 01.01.2012 abgeschlossenen Riester- und Rürup-Verträge dürfen frühestens ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden statt wie bisher mit 60 Jahren, wenn man die staatliche Förderung in Anspruch nehmen will. Ähnliches gilt auch für Lebensversicherungen und für die betriebliche Altersvorsorge, wenn steuerliche Vorteile erhalten bleiben sollen.

Erleichterter Kassenwechsel bei Insolvenz

Krankenkassen müssen zukünftig bei drohender Insolvenz acht Wochen vorher schriftlich über die Schließung informieren. Mit dem Schreiben erhalten die Mitglieder eine Liste aller Krankenkassen, unter denen sie wählen können. Mit dem Formular können sie einfach den Kassenwechsel vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen. Die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte oder Geringverdiener aufzunehmen.

Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes

Bis zu einem Jahr nach der Geburt sollen sozialpädagogisch geschulte Familienhebammen die Kinder betreuen und die Eltern in Erziehungsfragen beraten, das sieht das neue Kinderschutzgesetz vor. Weiter sieht das Gesetz eine Verbesserung der Qualitätsstandards in Kinderheimen vor. Lehrer und Ärzte erhalten künftig ein Recht auf Fachberatung, wenn sie Anzeichen für Kindesvernachlässigung sehen. Hauptamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe müssen in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Gläubigerschutz nur noch mit P-Konto

Schuldner können ihr Existenzminimum ab Januar nur noch mit einem speziellen Pfändungsschutzkonto vor den Gläubigern schützen. Per Gerichtsentscheid ist das nicht mehr möglich. Auch der 14-tägige Verrechnungsschutz für Sozialleistungen entfällt. Auf dem sogenannten P-Konto behält die Bank jeden Monat automatisch einen Grundbetrag von derzeit 1028,89 Euro zurück. Die Institute sind verpflichtet, ein normales Girokonto binnen vier Tagen in ein P-Konto umzuwandeln.

Höhere Zuzahlung für Zahnersatz

Zum 01.01.2012 tritt die neue Gebührenordnung für Zahnärzte in Kraft. Die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Alle anderen Behandlungen kann der Zahnarzt nach der neuen Gebührenordnung abrechnen. Gesetzlich Versicherte müssen ab Januar für Kronen, Brücken und Prothesen mehr zuzahlen. Privat Versicherte müssen alle Leistungen nach dieser Gebührenordnung bezahlen.