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Pfändungsschutzkonto eröffnen !

25.10.2011
Ab 1.1.2012 entfällt der bisherige  Pfändungsschutz für Sozialleistungs-Gutschriften nach § 55 SGB I. Eine Pfändung durch Gläubiger kann dann nur noch durch die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos verhindert werden.