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Grad der Behinderung wird für Menschen mit Autismus neu ermittelt

08.06.2011

Die Versogungsmedizin-Verordnung, maßgebliche Grundlage zur Ermitttlung des Grades der Behinderung, ist zum 17.12.10 geändert worden. Erhebliche Änderungen sind u.a. hinsichtlich der Ermittlung des Grades der Behinderung bei Menschen mit Autismus eingetreten.

Bisher unterschied die Verordnung lediglich zwischen leichten Formen von Autismus (Grad der Behinderung von 50-80) und sonstigen Formen (Grad der Behinderung von 100). Davon wurde nun Abstand genommen. Unterschieden wird jetzt in vier Stufen nach dem jweiligen Grad der sozialen Anpassungsschwierigkeiten.

Menschen mit Autismus und auch Eltern autistischer Kinder, die einen höheren Grad der Behinderung (ihres Kindes) anstreben, sollten sich vor einem Höherstufungsantrag rechtlich beraten lassen, um etwaige Nachteile zu vermeiden.